Studentische Hilfskraft (m/w/d)
Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Andreas Funke) sucht eine
Studentische Hilfskraft (m/w/d)
Das Aufgabengebiet umfasst u. a.
Zu den Aufgaben zählen Literaturrecherche und Literaturbeschaffung, Korrekturlesen, Unterstützung bei der Administration von Prüfungen etc.
Notwendige Qualifikation
Bewerber/innen sollten Interesse für die Forschungsbereiche des Lehrstuhls mitbringen.
Bemerkungen
Die Universität Erlangen-Nürnberg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an; Bewerbungen von Frauen sind daher besonders wünschenswert und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Nachweise über Studienleistungen und Abschlüsse) bis zum 04.02.2021 an Prof. Dr. Andreas Funke, Fachbereich Rechtswissenschaft, Schillerstraße 1, 91054 Erlangen. Einsendungen erbitten wir in elektronischer Form an die Adresse
peter.hildebrandt@fau.de.
gez. Prof. Dr. A. Funke
- Bewerbungsschluss
- 04.02.2021
- Stellenbezeichnung
- Studentische Hilfskraft (m/w/d)
- Besetzung zum
- 01.04.2021
- Teilzeit / Vollzeit
- Teilzeit
- Wochenarbeitszeit
- 8 - 10
- Befristung
- 1 Jahr
- Kontaktperson für weitere Informationen
- Peter Hildebrandt
Telefon: 09131-85-22820
E-Mail: peter.hildebrandt@fau.deLehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Funke)Schillerstr. 1
91054 Erlangen Bayern
Detailinformationen
Für alle Stellenausschreibungen gilt: Die Friedrich-Alexander-Universität fördert die berufliche Gleichstellung der Frauen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes werden bei gleicher fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, wenn die ausgeschriebene Stelle sich für Schwerbehinderte eignet. Details dazu finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung unter dem Punkt "Bemerkungen".
Bei Wunsch der Bewerberin, des Bewerbers, kann die Gleichstellungsbeauftragte zum Bewerbungsgespräch hinzugezogen werden, ohne dass der Bewerberin, dem Bewerber dadurch Nachteile entstehen.
Ausgeschriebene Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, es sei denn, im Ausschreibungstext erfolgt ein anderweitiger Hinweis.